Entlohnung

Lohn & Arbeitsrechte von Erntehelfer_innen (Sezonieri Infovideo #1) from Sezonieri Kampagne on Vimeo. Bitte beachte, dass die Löhne seit der Erstellung des Videos gestiegen sind. Die aktuellen Mindestlöhne findest du in den im nächsten Abschnitt.

Deine ENTLOHNUNG als Erntearbeiter_in

Hier findest du alle Informationen zu Lohnhöhe, Sonderzahlungen, Überstunden, Quartierkosten und Verpflegung sowie zu Abrechnungen und zur Arbeitszeitaufzeichnung.

Um den Mindestlohn deines Bundeslandes zu sehen, klicke bitte auf die Region, in der du arbeitest. Das ist der Bruttolohn, der dir mindestens zusteht. Oft besteht Anspruch auf höheren Lohn, wenn du zum Beispiel besondere Arbeiten machst.

Wenn du Fragen dazu hast, kannst du uns gerne kontaktieren.

Vorarlberg Tirol Salzburg Kärnten Steiermark Oberösterreich Burgenland Niederösterreich Wien

Als Erntearbeiter_in in Österreich steht dir ein Mindestlohn zu. Dieser ist je nach Bundesland verschieden. Deine Herkunft aus einem anderen Land spielt für die Höhe des Mindestlohns keine Rolle.

Die auf dieser Website angeführten Mindestlöhne sind Bruttolöhne. Was heißt das? Vom Bruttolohn sind im Gesetz geregelte Abgaben (wie die Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge) von deinem Arbeitgeber abzuziehen. Diese Beiträge müssen von ihm an die zuständigen Stellen (Finanzamt, Sozialversicherung) weitergegeben werden. Übrig bleibt der Nettolohn, der dir ausbezahlt wird. Das heißt: Bruttolohn minus gesetzlicher Abzüge ist dein Nettolohn.

Der Lohn muss für alle deine Arbeiten bezahlt werden, inklusive aller Vor- und Nacharbeiten.

SONDERZAHLUNGEN

Zusätzlich zu deinem Mindestlohn hast du Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen, nämlich Weihnachtsgeld und Urlaubszuschuss. Die beiden Sonderzahlungen machen zusammen 1/6 des von dir in Österreich erwirtschafteten Jahreseinkommens aus.

Weihnachtsgeld ist ein zusätzliches Einkommen für dich und wird in der Regel einmal jährlich ausbezahlt. Die Zahlung soll zum Kauf von Geschenken und einem besseren Gelingen des Festes beitragen. Das Weihnachtsgeld beträgt pro Jahr zirka einen Brutto-Monatslohn. Bist du nur kürzer beschäftigt, bekommst du es anteilig.

Urlaubsgeld ist ebenfalls ein zusätzliches Entgelt. Es soll dir bei einem erholsamen Urlaub helfen. Es wird entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt (unabhängig von der Zeit des tatsächlichen Urlaubsverbrauchs) oder bei Urlaubsantritt ausgezahlt, in der Regel einmal jährlich. Das Urlaubsgeld beträgt ebenfalls zirka ein Monatsgehalt pro Jahr bzw. den entsprechenden Anteil.

Die Sonderzahlungen werden in der Regel oft erst mit der Endabrechnung bezahlt.

ÜBERSTUNDEN

Du hast Anspruch auf Bezahlung aller Überstunden und eine zusätzliche Bezahlung der Sonn- und Feiertagsarbeit. Für jede Überstunde gebührt eine besondere Entlohnung, die mindestens 50 Prozent höher ist als dein Brutto-Stundenlohn.

Beispiel: Dein Stundenlohn beträgt 7 €: Eine Überstunde ist mindestens 10,50 € wert.

Für Arbeiten während der Nachtruhezeit, an Sonntagen und an für Sonntagsarbeit gewährten Ersatzruhetagen bekommst du einen 100-prozentigen Aufschlag zum Brutto Stundenlohn.

Beispiel: Dein Stundenlohn beträgt 7 €: Eine Überstunde in der Nacht oder am Sonntag ist 14 € wert.

Für gesetzliche Feiertage bekommst du, bei Entfall der Arbeit, dein regelmäßiges Entgelt weiter bezahlt. Arbeitest du an diesen Tagen, muss dir ebenfalls ein 100-prozentiger Aufschlag zum Brutto-Stundenlohn bezahlt werden.

WOHNEN & ESSEN

Das Quartier (Wohnung, Beheizung und Beleuchtung) bei deinem Arbeitgeber darf dich maximal € 1,31 pro Tag bzw. € 39,24 pro Monat kosten.

Wird dir dazu durchgängige Verpflegung zur Verfügung gestellt (dies inkludiert mindestens Frühstück, Mittagessen, Jause und Abendessen), so darf dir der Arbeitgeber für das Quartier und das Essen insgesamt höchstens € 6,54 pro Tag bzw. € 196,20 pro Monat verrechnen. Mehr darf dich Quartier und Verpflegung nicht kosten.

ABRECHNUNG & Arbeitsstunden AUFSCHREIBEN

Einmal im Monat musst du eine schriftliche Abrechnung bekommen. Darauf muss die Berechnung und die Höhe deines Lohns zu sehen sein. Bitte bewahre dir diese Abrechnungen auf, damit wir sie eventuell für dich nachträglich überprüfen können!
Wichtig ist, dass du deine Arbeitszeit und jeden erhaltenen Betrag (vor allem Barbeträge!) selbst aufschreibst und dokumentierst.

Manchmal verlangen Arbeitgeber unter Zwang, dass falsche Aufzeichnungen unterschrieben werden. Manchmal werden weniger Arbeitsstunden, als tatsächlich geleistet wurden, vermerkt, oder mehr ausbezahltes Geld angegeben, als du wirklich erhalten hast.

Wenn solche falschen Angaben unter Druck unterschrieben wurden, ist es zwar unangenehm und Unrecht, hat aber vorerst keine Konsequenzen. Wichtig ist im Gegenzug, dass du dir für später genau aufschreibst, wann und wie viele Stunden du tatsächlich gearbeitet hast und wie viel Geld du dafür wirklich bekommen hast um nachträglich die tatsächliche Arbeitszeit und Auszahlungen dokumentieren und belegen zu können.

ENDABRECHNUNG & DIENSTZEUGNIS

Bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses hast du jedenfalls Anspruch auf eine Endabrechnung. Anhand dieser kannst du die Richtigkeit deiner Lohnzahlungen prüfen bzw. prüfen lassen.

Spätestens mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses sind dein offener Lohn und Überstunden fällig und vom Arbeitgeber auszubezahlen.

Auch das Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld werden dir spätestens bei Beendigung deines Arbeitsverhältnisses anteilig ausbezahlt.

Hast du bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses nicht den gesamten Urlaub verbraucht, der dir für die Dauer der Dienstzeit zusteht, bekommst du auch den offenen Urlaub anteilig ausbezahlt.

Hier sind neben dem Grundlohn für die offene Urlaubszeit auch nochmals die anteiligen Sonderzahlungen, die durchschnittlichen Überstunden und Zulagen dazu zu rechnen.

Am Ende des Arbeitsverhältnisses hast du Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Dieses Zeugnis hat die Dauer und Art der erbrachten Arbeit zu bestätigen. Verlange es jedenfalls und pass gut darauf auf. Leg es dir auf einen Platz, wo du es wieder findest. Es kann auch später für die Pension wichtig sein!